Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zeppelinstraße 73, 81669 München Gegenüber Unternehmern und Kaufleuten. Stand: 24.04.2026 (v4.1)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der FlowQ Beratungs- & Servicegesellschaft mbH (“FlowQ”) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie erfassen insbesondere: – Beratungsleistungen – Projekte & Prozessentwicklung – Daten- & Rechercheleistungen – Lead-Services – Signal-Monitoring & Intelligence-Services – Plattform- & Systembetrieb – Automatisierungs- & Integrationsleistungen – Workshops & Schulungen (online oder vor Ort)

1.2 Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn FlowQ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Individuelle Leistungsbeschreibungen, Angebote oder Verträge gehen diesen AGB im Zweifel vor.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsart

2.1 FlowQ erbringt sämtliche Leistungen als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg oder eine wirtschaftliche Zielgröße (z. B. Termine, Abschlüsse, Umsatz, Konversionsraten, Response Rates, “qualifizierte Leads”, Signalquoten) wird nicht geschuldet.

2.2 Bei daten- oder systembasierten Leistungen schuldet FlowQ ausschließlich die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Prozesse, Recherchen oder technischen Routinen.

2.3 FlowQ ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer zu erbringen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zur: – Definition von Zielkriterien (z. B. Branchen, Regionen, Unternehmensgrößen, Signaltypen) – Bereitstellung von Bestandskundenlisten und Ausschlusslisten – Bereitstellung von Rückmeldungen zu gelieferten Daten innerhalb der vereinbarten Fristen – Bereitstellung interner Ansprechpartner und Kommunikationswege – Sicherstellung technischer Voraussetzungen für digitale Formate

3.3 Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich Leistungsfristen angemessen. FlowQ haftet nicht für Verzögerungen oder qualitative Einschränkungen infolge fehlender Mitwirkung.

3.4 Erbringt der Kunde Mitwirkung nicht oder verspätet, bleibt der Vergütungsanspruch von FlowQ unberührt.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, FlowQ vor Beginn der Leistungserbringung eine vollständige Liste der Personen, Unternehmen und Domains zu übermitteln, die von der Kontaktaufnahme ausgenommen werden müssen (Sperrliste/No-Contact-Liste). Die Übermittlung hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.

3.6 Der Kunde ist ferner verpflichtet, FlowQ unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Werktagen, in Textform über folgende Umstände zu informieren: – a) Neue Einträge auf der Sperrliste (z. B. aufgrund von Widersprüchen, Beschwerden oder Löschverlangen); – b) Abgegebene oder angenommene Unterlassungserklärungen, die Kontaktaufnahmen per E-Mail, Telefon oder Post betreffen; – c) Laufende oder drohende Abmahnverfahren im Zusammenhang mit der beauftragten Leistung.

3.7 FlowQ bestätigt den Eingang einer Mitteilung nach 3.6 unverzüglich in Textform. Die Verarbeitung der Sperrliste erfolgt innerhalb von einem (1) Werktag nach Eingangsbestätigung.

3.8 Unterlässt der Kunde die Mitteilung gemäß 3.5 oder 3.6 oder erfolgt diese nicht rechtzeitig, ist FlowQ von der Haftung für daraus resultierende Schäden freigestellt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FlowQ beruht. Dies umfasst insbesondere Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärungen, Abmahnkosten, Schadensersatzforderungen Dritter sowie Bußgelder oder Verwarnungen durch Aufsichtsbehörden.

3.9 Der Kunde stellt FlowQ von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß 3.5 und 3.6 verletzt hat. Die Freistellung entfällt, soweit FlowQ den Schaden durch eigenes Verschulden mitverursacht hat. In diesem Fall haften die Parteien im Verhältnis ihrer jeweiligen Verursachungsbeiträge.

3.10 FlowQ seinerseits verpflichtet sich, öffentlich zugängliche Sperrlisten (insbesondere Robinsonliste) vor jedem Kampagnenversand abzugleichen. Diese Pflicht besteht unabhängig von den Mitwirkungspflichten des Kunden.

4. Leistungsänderungen

4.1 Soweit FlowQ technisch oder organisatorisch sinnvolle Anpassungen des Leistungsumfangs vornimmt, gelten diese als vertragskonform, sofern der Charakter der Leistung gewahrt bleibt.

4.2 Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden gesondert vergütet.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.

5.2 Laufende Service- oder Plattformleistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.3 Beratungs-, Projekt- oder Entwicklungsleistungen werden nach Aufwand oder gemäß Kontingentvereinbarung abgerechnet.

5.4 Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

5.5 Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen sind nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

5.6 Leistungsverweigerung und Rücktritt bei Zahlungsverzug: Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der vereinbarten Frist nach, ist FlowQ berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer schriftlichen Mahnung, ist FlowQ zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

6. Abnahme, Rügeobliegenheit und Leistungsstörungen

6.1 Liefergegenstände wie Daten, Dokumentationen, Recherchen, Signal-Reports oder Systemausgaben sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Werktagen, zu prüfen.

6.2 Beanstandungen sind innerhalb dieser Frist in Textform (§ 126b BGB) konkret und vollständig mitzuteilen. Eine qualifizierte Mängelrüge erfordert die genaue Bezeichnung des beanstandeten Liefergegenstands, eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels sowie, soweit möglich, die Benennung der betroffenen Datensätze oder Teilleistungen. Nach Ablauf der Frist gilt die Lieferung als genehmigt.

6.3 FlowQ erhält eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.

6.4 Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) sowie das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB sind ausgeschlossen, sofern der Kunde: – seine Mitwirkungspflichten verletzt hat oder – keine ordnungsgemäße Rüge erhoben hat.

Hiervon ausgenommen sind unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche des Kunden.

7. Lead-Services und datenbasierte Leistungen

7.1 Sofern FlowQ Lead-, Signal- oder Datenservices erbringt, gilt: – FlowQ schuldet ausschließlich die Recherche, das Monitoring und die Zusammenstellung von Datensätzen nach definierten Parametern. – FlowQ schuldet keine Aktualität, keine Richtigkeit und keine Verfügbarkeit einzelner Datenpunkte oder Ansprechpartner, da diese auf Drittquellen basieren. – FlowQ schuldet keinen Bedarf, kein Interesse, keine Kaufbereitschaft und keinen Vertriebserfolg.

7.2 Qualitative Marketingbegriffe wie “MQL”, “SQL”, “qualifizierte Leads”, “hochwertige Leads”, “kaufbereite Kontakte” oder vergleichbare Stufenmodelle sind nicht Bestandteil der Leistung.

7.3 Die Bewertung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Daten liegt allein beim Kunden.

7.4 Externe Datenquellen, Schnittstellen und APIs können ihre Verfügbarkeit, Struktur oder Datenqualität ohne Vorankündigung verändern. FlowQ ist berechtigt, in diesen Fällen gleichwertige Alternativquellen zu nutzen, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden entstehen.

7.5 Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtmäßige Verwendung der gelieferten Daten im Rahmen seiner eigenen Vertriebs- und Marketingaktivitäten, insbesondere für die Einhaltung der Anforderungen des UWG (§§ 7 ff.) sowie der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. FlowQ übernimmt keine Verantwortung für Kontaktaufnahmen, die der Kunde auf Basis der gelieferten Daten vornimmt.

7.6 Der Kunde stellt FlowQ von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde die gelieferten Daten rechtswidrig verwendet hat, insbesondere durch unzulässige Kontaktaufnahme im Sinne des § 7 UWG oder durch Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Freistellung umfasst auch die Erstattung angemessener Rechtsverteidigungskosten. Sie entfällt, soweit FlowQ den Schaden durch eigenes Verschulden mitverursacht hat.

8. Kontingente und Prepaid-Leistungen

8.1 Kontingente (z. B. Beratungstage, Entwicklungsstunden) stellen eine leistungsbezogene Berechtigung dar, keine Rückzahlungsansprüche.

8.2 Nicht abgerufene Kontingente verfallen nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer.

8.3 Eine Rückerstattung nicht genutzter Kontingente ist ausgeschlossen. Bei Pauschalpreisvereinbarungen gilt die vereinbarte Vergütung unabhängig vom tatsächlich erbrachten Aufwand als geschuldet, sofern FlowQ die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht oder angeboten hat.

9. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

9.1 An sämtlichen durch FlowQ erstellten Konzepten, Methoden, Templates, Datenmodellen, Scoring-Modellen, Automatisierungsabläufen, Pipelines, Skripten, Systemarchitekturen und sonstigen Ergebnissen behält FlowQ das volle geistige Eigentum.

9.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der konkret überlassenen Ergebnisse (z. B. gelieferte Datensätze, Reports), nicht jedoch der zugrunde liegenden Methoden oder Systeme.

9.3 Eine Herausgabe von Quellcodes, Templates, Skripten, Pipeline-Strukturen, Automatisierungs-Setups, Scoring-Algorithmen, Datenmodellen oder System-Frameworks erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

9.4 Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.

10. Haftung

10.1 FlowQ haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vollständig.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FlowQ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.

10.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden (z. B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge, nicht erzielte Vertriebserfolge) ist ausgeschlossen.

10.4 Bei datenbasierten Leistungen haftet FlowQ nicht für Fehler, Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Drittplattformen, Schnittstellen, APIs oder externen Datenquellen.

11. Datenschutz

11.1 Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von FlowQ.

11.2 Sofern FlowQ im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Dieser ist Voraussetzung für die Aufnahme der Leistungserbringung.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1 Sofern Leistungen als Dauerverhältnis erbracht werden, gilt die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit.

12.2 Kündigungen bedürfen der Textform.

12.3 Bei Kündigung sind bis zum Wirksamwerden alle angefallenen Vergütungen zu zahlen. Bereits begonnene Abrechnungsperioden (z. B. Monatspauschalen, Pilotphasen) sind in voller Höhe vergütungspflichtig, sofern FlowQ die Leistung für diesen Zeitraum planmäßig erbracht hat oder zur Erbringung bereit war.

12.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für FlowQ liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit der Zahlung in Verzug bleibt.

13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

13.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die nicht Kaufleute im Sinne des HGB sind, unterwerfen sich ebenfalls dem Gerichtsstand München.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

14. Änderungen der AGB

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Individualvertragliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB).

14.2 Die jeweils gültige Fassung dieser AGB wird dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt oder ist über die Website von FlowQ abrufbar.

FlowQ Beratungs- & Servicegesellschaft mbH, Stand: 24.04.2026

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